Standard 2 – Teil 1

Standard 2: Theorie und Praxis verknüpfen

Wortlaut (§ 7 LZV):
"Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeit, erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen."

Was bedeutet das konkret?

Im Studium lernen Studierende Theorien aus:

  • Pädagogik/Erziehungswissenschaft
  • Psychologie (Entwicklungs-, Lern-, Sozialpsychologie)
  • Soziologie
  • Fachdidaktik

Im EOP sollen sie nun erstmals erleben, wie sich diese Theorien in der realen Schulpraxis zeigen:

Beispiele für Theorie-Praxis-Verknüpfung:

Theorie Praxisbeobachtung
Konstruktivismus Wie gestaltet die Lehrkraft offene Lernumgebungen?
Classroom Management (Kounin) Welche Techniken nutzt die Lehrkraft zur Prävention von Störungen?
Entwicklungspsychologie Wie unterscheiden sich Lerngruppen verschiedener Altersstufen?
Binnendifferenzierung Wie werden unterschiedliche Lernvoraussetzungen berücksichtigt?
Feedback-Kultur (Hattie) Wie gibt die Lehrkraft Rückmeldungen zu Lernprozessen?


Studierende sollen lernen, Praxis mit der "Theoriebrille" zu betrachten und zu verstehen.